Newsletter Jänner 2010
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!
Zum Start des Jahres 2010 möchten wir Ihnen zu allererst alles Gute für das neue Jahr wünschen! Wir möchte diesen Newsletter aber auch nutzen, um die wesentlichen Ereignisse des Jahres 2009 bei der AvW Gruppe AG nochmals Revue passieren zu lassen und Ihnen einen Ausblick auf unsere Pläne für das heurige Jahr zu geben.
Das abgelaufene Geschäftsjahr 2009 stand naturgemäß unter den Auswirkungen der beiden Ereignisse, die der AvW Gruppe AG bereits in der zweiten Jahreshälfte 2008 schwer zugesetzt haben: die Folgen des enormen Kapitalverlusts wegen der unautorisierten, geheimen und schädigenden Transaktionen des entlassenen ehemaligen Mitarbeiters der AvW Invest AG sowie die allgemeine, weltweite Finanzkrise. In der Folge hatten und haben wir noch eine Reihe von juristischen Auseinandersetzungen zu bewältigen.
Während zu Beginn des Jahres 2009 ein wichtiger Gerichtsentscheid zu unseren Gunsten gefällt wurde, mit dem alle Beschlagnahmungen wieder aufgehoben wurden, entschied das Gericht zu Jahresende in erster Instanz für zwei AvW-Anleger, deren Ansprüche vom VKI geltend gemacht wurden. Wegen erhobener Rechtsmittel liegen aber noch keine rechtskräftigen Urteile hierzu vor. Wir werden gegen alle solche Urteile natürlich Berufung erheben, wenn die Argumentation im Urteil aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar ist.
Insgesamt wurden bisher fünf Urteile in erster Instanz gegen die AvW Gruppe AG bzw auch AvW Invest AG (welche denselben Vorwürfen ausgesetzt ist) gefällt. Gegen alle wurde Berufung erhoben. Bislang ist ein rechtskräftiges Urteil ergangen. In diesem Fall hat die Gesellschaft das Rechtsmittel einer außerordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof ergriffen, weil wichtige Teile des Urteils unseres Erachtens unzutreffend sind. Wir bemühen uns jedenfalls, die gerichtlichen Auseinandersetzungen so rasch wie möglich hinter uns zu bringen, um uns wieder mit allen Kräften unserer eigentlichen Arbeit, der Verwaltung des Portfolios im Sinne unserer Kunden, widmen zu können. Deshalb hoffen wir auch auf die baldige Veröffentlichung des von der Staatsanwaltschaft zum mutmaßlichen Untreue-Fall in Auftrag gegebenen Gutachtens und erwarten, dass damit rechtliche Klarheit geschaffen wird.
Noch ausständig ist das OGH-Urteil betreffend die Rechtsmäßigkeit des Ausschlusses des ordentlichen und des außerordentlichen Kündigungsrechtes in den Genussscheinbedingungen. Hier hoffen wir, dass sich das Höchstgericht unserer Argumentation anschließt und nicht die Existenz von Substanzgenussscheinen für ganz Österreich untersagt. Denn dies wäre die Folge, wenn den Zeichnern ein Kündigungsrecht eingeräumt werden muss. Die Aktienähnlichkeit ginge verloren und eine durchaus verbreitete gesellschaftsrechtliche Finanzierungs- und Beteiligungsform hätte zu existieren aufgehört.
Es gibt aber auch Erfreuliches zu berichten: Die Beteiligungen der AvW Gruppe AG entwickelten sich im Vorjahr sehr positiv. So hat sich der Börsenkurs der AvW Invest AG, an der die AvW Gruppe AG mehr als 75 % hält, vom Jahresende 2008 bis zum Jahresende 2009 um 89 % erhöht, der Kurs des österreichischen Finanzdienstleisters C-Quadrat legte um 22 % zu, die Aktie der RHI AG um 44 %. Sehr gut entwickelt haben sich auch die IT-Beteiligungen der Gruppe: Der Wert der Aktie der österreichischen S&T AG vergrößerte sich um 42 %, jener der Realtech AG um 44 %, jener der Ecotel AG um 15 %, jener der GFT Gruppe um 88 % und jener der Euromicron um 49 %. Sie sehen, dass wir unser Geschäft verstehen! Durch diese Wertsteigerungen sind auch die Genussscheine deutlich im Wert gestiegen.
Sehr positiv aus unserer Sicht war auch, dass der Handel mit dem AvW Substanzgenussschein an der Börse in Frankfurt, wo dieser unverändert notiert, gegen Jahresende wieder in Schwung kam. Für uns ist das Interesse am Substanzgenussschein ein Signal, dass die positive Entwicklung des Portfolios auch vom Markt nicht unbemerkt geblieben ist.
Eine weitere Stabilisierung der Finanzmärkte vorausgesetzt, hoffen wir darauf, dass sich diese erfreuliche Entwicklung auch im heurigen Jahr weiter fortsetzt. Wir planen in der Zukunft, ausgesuchte Beteiligungen weiter aufzustocken. Wie angekündigt ist aber auch angedacht, bei einer weiteren positiven Entwicklung des Beteiligungsgeschäftes in den nächsten 2 bis 3 Jahren Unternehmensbeteiligungen zu verkaufen und aus dem lukrierten Gewinn zusätzlich 100 bis 200 Euro pro Genussschein in Form einer Dividende oder einer Kapitalherabsetzung an die AvW Genussscheininhaber auszuschütten.
Wir sind zuversichtlich, den Konsolidierungskurs im heurigen Jahr weiter fortsetzen zu können, und wünschen Ihnen nochmals ein gutes Jahr 2010.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der AvW Gruppe AG


