Newsletter April 2010
Das Jahr 2010 ist für die AvW Gruppe AG ein weiteres Jahr der Konsolidierung. Es sind noch einige Hürden zu bewältigen – so sind wir angesichts der Aussetzung der freiwilligen Rücknahmen des AvW Substanzgenussscheines mit einer Reihe von Klagen konfrontiert. Ungeachtet dessen versuchen wir, unsere eigentliche Geschäftstätigkeit, das Beteiligungsgeschäft, erfolgreich weiter zu führen. Bestätigt sehen wir uns durch die positive Kursentwicklung der Beteiligungen der AvW Gruppe AG im abgelaufenen Jahr.
Hinweisen möchten wir auf die äußerst dreiste Art und Weise, mit der einzelne Anwälte „Kundenfang“ betreiben. So fanden sich Anleger in einer Sammelklage gegen die AvW Gruppe AG und die AvW Invest AG wieder, ohne dass sie den vertretenden Rechtsanwälten eine Vollmacht erteilt bzw. die Einbringung der Klage in irgendeiner Art und Weise genehmigt hätten. Die Absicht der Betreffenden war es eigentlich, sich, wie auch etliche weitere Anleger, als Privatbeteiligte dem Strafverfahren gegen den ehemaligen Mitarbeiter, dem die Malversationen angelastet werden, anzuschließen. Dies deshalb, weil sie der Ansicht sind, dass ein Vorgehen von Anlegern gegen AvW auf dem Klageweg nicht Ziel führend ist.
Der von ihnen deshalb beauftragte Anwalt hat ihre Kundendaten aus versicherungstechnischen Gründen an einen anderen Anwalt weiter geleitet. Dieser hat die Kunden nun aber entgegen ihrem Willen für eine Sammelklage gegen AvW vereinnahmt. Die Betroffenen mussten nun erneut einen Rechtsbeistand bemühen, um sich gegen diese Vereinnahmung zur Wehr zu setzen und haben auch die Rechtsanwaltskammer von den ungeheuerlichen Vorgängen in Kenntnis gesetzt.
Nachdem einige Anwälte offensichtlich ihr Geschäftsfeld weiter ausbauen wollen und nun vermehrt versuchen, Sammelklagen einzubringen, möchten wir darauf hinweisen, dass jemand, der sich bis jetzt keiner Sammelklage angeschlossen hat, deshalb nicht schlechter gestellt ist. Sollte die Justiz zu der Rechtsmeinung gelangen, dass die AvW Gruppe AG die Auszahlung sofort durchführen muss, würde die gesamte Substanz des Unternehmens auf alle Genussschein-Kunden aufgeteilt werden. Weil das für die Anleger unserer Ansicht nach die schlechteste Lösung ist, hoffen wir, dass die Justiz unserer Argumentation folgt und wir die Chance erhalten, das Unternehmen im Sinne unserer Kunden zu konsolidieren. Um Ansprüche allenfalls wahren zu können, empfehlen wir Ihnen, sich dem Strafverfahren gegen den ehemaligen Mitarbeiter, der die unautorisierten Transaktionen getätigt hat, als Privatbeteiligte anzuschließen, um auch die eigenen Ansprüche nicht verjähren zu lassen.
Wir hoffen auf das baldige Vorliegen des von der Staatsanwaltschaft zum mutmaßlichen Untreue-Fall in Auftrag gegebenen Gutachtens und des OGH-Urteils betreffend die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des ordentlichen und des außerordentlichen Kündigungsrechtes in den Genussscheinbedingungen. Was Letzteres betrifft, erwarten wir, dass sich das Höchstgericht unserer Argumentation anschließt, da der Ausschluss der Kündigung ein wesentliches Merkmal des Substanzgenussscheins darstellt – vor allem auch hinsichtlich der KESt-Freiheit. Weil auch die Justiz dieses Urteil abwarten will, sind derzeit ein Großteil der gegen die AvW Gruppe AG und gegen die AvW Invest AG anhängigen Verfahren – auch die meisten Sammelklagen – unterbrochen.
Die bisherigen Urteile sind sehr kontroversiell. So bekamen einerseits Anleger in erster Instanz Recht – andererseits sieht ein jüngstes Urteil des Landesgerichts Salzburg keinen Rechtsanspruch der Anleger auf eine Rücknahme ihrer AvW Substanzgenussscheine, ja eine Rücknahmepflicht wäre aus Sicht des Richters sogar „absurd“. Zu den bisherigen Urteilen ist zu sagen, dass es auch im Sinne der AvW Gruppe AG ist, rechtliche Klarheit zu schaffen. Gegen Urteile, deren Begründung aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar ist, haben wir das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.
Wir bemühen uns, die gerichtlichen Auseinandersetzungen und alle anderen Hürden so rasch wie möglich positiv hinter uns zu bringen, um uns wieder mit allen Kräften dem Beteiligungsgeschäft widmen zu können. Wir haben den Weg, zu kämpfen, statt aufzugeben, nicht gewählt, um es uns und unseren Anlegern schwer zu machen, sondern in der Überzeugung, dass er für die Kunden der einzig Ziel führende Weg ist.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der AvW Gruppe AG


