Information des Masseverwalters
Insolvenzverwaltungsges.m.b.H.
als Masseverwalterin der AvW Gruppe AG und AvW Invest AG
Kardinalschütt 7, 9020 Klagenfurt
Ergeht an alle Genussscheininhaber von AvW Invest AG und AvW Gruppe AG
Sehr geehrte Dame!
Sehr geehrter Herr!
Mit Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt wurde die Insolvenzverwaltungsges.m.b.H. zur Masseverwalterin im Konkurs der AvW Gruppe AG und der AvW Invest AG bestellt. Wir wollen Sie als Genussscheininhaber der genannten Firmen über die laufenden Konkursverfahren informieren und Ihnen versichern, dass wir diese Verfahren mit größtmöglicher Transparenz abwickeln werden.
Am 25. Mai 2010 erteilte das Gericht den Auftrag zur Verwertung des vorhandenen Vermögens den wir umgehend aufgenommen haben.
Keine Sorge vor Fristversäumnis
Die wichtigste Botschaft die wir Ihnen heute, zu Beginn des Verfahrens, geben können ist, dass Sie keine Sorge haben müssen irgendwelche Fristen zu versäumen! In diesem Sinne können wir Ihnen ausdrücklich versichern, dass in Absprache mit dem Gericht, die im Konkurseröffnungsbeschluss genannte Anmeldefrist (30.06.2010) nicht eingehalten werden muss.
Aufgrund der Größe, der Komplexität und der rechtlichen Problemstellungen der Verfahren, müssen wir davon ausgehen, dass die Konkursverfahren nicht vor 3 bis 5 Jahren abgeschlossen sein werden. Laut § 107 der Konkursordnung können Gläubiger Ihre Forderungen bis 14 Tage vor der letzten öffentlichen gerichtlichen Verhandlung anmelden. Wir als Masseverwalter verzichten auf den zusätzlichen Kostenersatz welcher für Anmeldungen nach dem 30.06.2010 geltend gemacht werden könnte.
OGH – Urteil abwarten
Dazu kommt, dass der Verein für Konsumenteninformation ein Verfahren angestrengt hat, das zurzeit beim obersten Gerichtshof liegt. In diesem wird der OGH klären, welchen Status Genussscheine mit Kündigungsverzicht haben. Dieses OGH Urteil ist jedenfalls abzuwarten.
Wir werden Sie zum gegebenen Zeitpunkt über die Medien und brieflich darüber informieren, wann es im Sinne einer größtmöglichen Verfahrensökonomie sinnvoll ist, Ihre Forderung anzumelden. Wir streben im Interesse einer für Sie möglichst einfachen Abwicklung, ein standardisiertes Anmeldeverfahren an. Wir werden Sie zeitgerecht informieren:
- welche Unterlagen vorzulegen sind
- bei welchem der beiden Gemeinschuldner Ihre Forderungen anzumelden sind
- welchen Betrag Sie anmelden können
- ob Ihr Genussschein (vorbehaltlich allfälliger Schadenersatzansprüche) als Eigen-kapital oder Fremdkapital zu bewerten ist
Klärung der Haftungsfragen
Wie Sie sicher der umfangreichen Medienberichterstattung entnehmen konnten, gibt es rund um AvW Invest AG und AvW Gruppe AG zahlreiche komplexe Verflechtungen. Dazu gehören auch allfällige Haftungsfragen an die Eigentümer und Manager der beiden Firmen, die zur Stunde vor Abschluss anhängiger Strafverfahren und vor eingehender Prüfung anfechtungs-rechtlicher Tatbestände durch uns, nicht beantwortet werden können. Wir versichern Ihnen, dass wir in Ihrem Interesse alle gebotenen Schritte zur Erreichung einer höchstmöglichen Quote unternehmen werden.
Erste Verwertungsmaßnahme
Im Gläubigerausschuss vom 27.05.2010 wurde auf unseren Vorschlag hin beschlossen, zur bestmöglichen Verwertung über Ausschreibungen Kapitalmarkt- und Börsenexperten bei zu ziehen. Als erste Verwertungsmaßnahme haben wir, in Anbetracht des derzeitigen Goldpreises, noch am Tag der Erteilung des Verwertungsauftrages den Leihvertrag mit dem Kunsthistorischen Museum Wien aufgekündigt und die Verwertung der 100kg schweren Goldmünze „Maple Leaf“ per internationaler Versteigerung eingeleitet.
Wir hoffen, dass wir Ihnen in diesem für Sie wenig erfreulichen Fall, erste wichtige Informationen geben konnten. Wir sind uns bewusst, dass im Zuge des Verfahrens noch zahlreiche offene Fragen auftauchen werden. In diesem Sinne haben wir mit der Justizverwaltung Gespräche aufgenommen mit dem Ziel, beim Landesgericht Klagenfurt zeitgerecht eine Hotline einzurichten, an die Sie sich mit allen Verfahrensfragen wenden können. Wir werden Sie in weiteren Schreiben und auch über die Medien von allen wesentlichen Neuerungen informieren.
An Ihren bereits bestehenden Vertretungsverhältnissen (Rechtsanwälte, Gläubiger-schutzverbände) ändert sich nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerhard Brandl Mag. Ernst Malleg
Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer


