Information des Masseverwalters
Insolvenzverwaltungsges.m.b.H.
als Masseverwalterin der AvW Gruppe AG und AvW Invest AG
Kardinalschütt 7, 9020 Klagenfurt
Ergeht an alle Genussscheininhaber von AvW Invest AG und AvW Gruppe AG
Sehr geehrte Dame!
Sehr geehrter Herr!
Wie Ihnen bekannt ist, wurde die Insolvenzverwaltungsges.m.b.H. zur Masseverwalterin im Konkurs der AvW Gruppe AG und der AvW Invest AG bestellt.
Am 06. Juli 2010 fanden am Landesgericht Klagenfurt die Berichtstagssatzungen statt.
Im Sinne der von uns angekündigten größtmöglichen Transparenz, unter der wir dieses Verfahren abwickeln wollen, bringen wir Ihnen den schriftlich erstatteten Bericht zur Kenntnis:
B E R I C H T
1.1. Massekonto AvW Invest AG:
Die Masseverwalterin hat unmittelbar nach ihrer Bestellung ein Massekonto bei der Bank Austria Creditanstalt AG eröffnet. Dieses Massekonto hat den Kontowortlaut „Massekonto AvW Invest AG“ und hat die Kontonummer 51870 737 821, BLZ 12000. Auf diesem Konto befindet sich laut Kontoauszug vom 05.07.2010 ein Guthaben von € 408.538,67.
1.2. Einnahmen-/Ausgabenrechnung AvW Invest AG:
Laut Einnahmen- und Ausgabenrechnung stehen
Einnahmen von | € 451.162,31 |
Ausgaben von | € 42.623,64 |
gegenüber, sodass sich ein Guthaben ergibt von | € 408.538,67 |
2.1. Massekonto AvW Gruppe AG:
Die Masseverwalterin hat unmittelbar nach ihrer Bestellung ein Massekonto bei der Bank Austria Creditanstalt AG eröffnet. Dieses Massekonto hat den Kontowortlaut „Massekonto AvW Gruppe AG“ und hat die Kontonummer 51870 737 819, BLZ 12000. Auf diesem Konto befindet sich laut Kontoauszug vom 05.07.2010 ein Guthaben von € 159.911,09.
2.2. Einnahmen-/Ausgabenrechnung AvW Gruppe AG:
Laut Einnahmen- und Ausgabenrechnung stehen
Einnahmen von | € 284.702,09 |
Ausgaben von | € 124.791,00 |
gegenüber, sodass sich ein Guthaben ergibt von | € 159.911,09 |
3. Wirtschaftliche Lage und Ursachen des Vermögensverfalls:
Zusammenbruch des Geschäftsmodells „AvW Gruppe AG und AvW Invest AG“:
Die wirtschaftliche Lage der beiden Gemeinschuldnerinnen sowie deren finanzielle Gebarungen wurden ausführlich in dem von der Staatsanwalt Klagenfurt zu 13St 173/08x in Auftrag gegebenen Gutachten des Dr. Kleiner beschrieben.
In beiden Konkurseröffnungsanträgen der Gemeinschuldnerinnen ist die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit einbekannt worden, was von der Masseverwalterin als richtig bestätigt wird.
Diese Meinung der Masseverwalterin stützt sich auch auf die Beurteilung des Sachverständigen Dr. Kleiner, wonach die AvW Invest AG mit Schreiben vom 24.10.2008 ihre Konzession zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen mit sofortiger Wirkung zurücklegte, was wiederum zur Folge hatte, dass sie nicht mehr berechtigt war, Genussscheine zu verkaufen (§ 1 (1) 19 lit. c BWG).
Der Sachverständige schreibt in seinem Gutachten, dass ohne die Mittel aus laufenden Genussscheinverkäufen an weitere Kunden weder die Rückkäufe finanziert werden konnten, noch das operative Geschäft der AvW Gruppe AG. Die Masseverwalterin verweist dazu auf ihre Berichte vom 10.05.2010.
Weiters legt Dr. Kleiner dar, dass in dem Moment, indem die Rückkäufe der Genussscheine eingestellt wurden, das System zusammengebrochen ist.
Verschärft wurde diese Situation laut Dr. Kleiner dadurch, dass die Realisierung eines Teils der Beteiligungen und Vermögenswerte von AvW Gruppe AG und von AvW Invest AG durch die Verpfändungserklärungen an die Capital Bank vom Dezember 2007 den Zugriff auf ihre Wertpapiere zur allfälligen Liquiditätsbeschaffung für die Rückkäufe nicht mehr zuließ.
Verrechnungen zwischen den Gemeinschuldnerinnen:
Dr. Kleiner hat ausführlich die Erlösverschiebungen von der AvW Gruppe AG an die AvW Invest AG beschrieben.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um
- überhöhte Provisionszahlungen,
- Erlösverschiebungen mit Honoraren für die Börseneinführung,
- unterbörslicher Verkauf der Realtech-Aktien,
- inter-company-Optionen,
- unverhältnismäßige und fremdunübliche Provisionen aus dem Verkauf der D+S europe AG-Aktien,
- unverhältnismäßige und fremdunübliche Provisionen für den Ankauf der
C-Quadrat-Beteiligung und Courtage.
Die Summe dieser Erlösverschiebungen beläuft sich auf rund € 56 Mio., wobei es sich dabei um Verschiebungen von der AvW Gruppe AG zur AvW Invest AG handelt.
Da laut Insolvenzstatus der AvW Invest AG, erstellt von Dr. Baumgartner per 04.05.2010 das frei verfügbare Vermögen mit € 31,5 Mio. ausgewiesen wurde, geht die Masseverwalterin davon aus, dass es sich bei den formell zwei Konkursverfahren wirtschaftlich um eine Konkursmasse handelt; dies ist auch der Grund dafür, dass die Masseverwalterin hiermit einen gemeinsamen Bericht in beiden Konkursverfahren erstattet.
Die Masseverwalterin weist aber darauf hin, dass bis zur endgültigen Klärung aller Sach- und Rechtsfragen selbstverständlich die Verwertungen getrennt nach Zuordnung in den Bilanzen bei Konkurseröffnung erfolgen.
4. Bisherige Verwertungsschritte:
Festgehalten wird, dass vom Konkursgericht in beiden Konkursverfahren mit Beschlüssen vom 26.05.2010 das Verwertungsverfahren angeordnet wurde.
Verwertung der 100 kg-Goldmünze „Maple leaf“:
In der Versteigerung des Dorotheums Wien vom 25.06.2010 wurde diese Goldmünze um einen Betrag von € 3.270.000,-- dem Meistbieter zugeschlagen. Die Masseverwalterin hat zuvor mit dem Dorotheum das Procedere des Verkaufsverfahrens eingehend erörtert und festgelegt. Ergebnis war, dass vom Dorotheum auf eigene Kosten weltweit diese Auktion beworben wurde. Der Verkaufserlös liegt geringfügig über dem Tages-Goldpreis der am 25.06.2010 um 12.00 Uhr veröffentlicht wurde.
Verwertung Aktienpakete:
Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Gläubigerausschusses hat die Masseverwalterin einen Sachverständigen aus dem Wertpapierfach (Mag. Oliver Lintner) beigezogen. Im Auftrag der Masseverwalterin hat Mag. Lintner eine Gegenüberstellung der Werte der Aktienpakete zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung am 04.05.2010 und dem 30.06.2010 erstellt.
Da die Capital Bank (offener Saldo ca. € 45 Mio.) den Rechtsstandpunkt vertritt, dass Aktienpakete mit einem Wert von ca. € 86,6 Mio. (Kurswert 04.05.2010) von den Gemeinschuldnerinnen an sie verpfändet wurden und die Masseverwalterin diesen Standpunkt, wie auch eine allfällige Anfechtbarkeit der Verpfändungen, noch zu prüfen haben wird, wird mit der Capital Bank derzeit eine Verwertungsvereinbarung verhandelt.
Zusammenfassend stellen sich die Werte der Aktienpakete wie folgt dar:
Gesellschaft | Depot | 4.5.2010 | 30.6.2010 | Veränderung |
|---|---|---|---|---|
AvW Gruppe AG | Capital Bank | 70,5 Mio | 63,5 Mio | - 7,0 Mio |
AvW Gruppe AG | Hypo Alpe Adria | 5,1 Mio | 5,1 Mio | 0,0 Mio |
AvW Invest AG | Capital Bank | 16,3 Mio | 15,5 Mio | - 0,8 Mio |
AvW invest AG | Hypo Alpe Adria | 3,4 Mio | 3,0 Mio | - 0,4 Mio |
95,3 Mio | 87,1 Mio | - 8,2 Mio |
Die wesentlichen Veränderungen betreffen:
- RHI AG - 5,8 Mio.
- C-Quadrat AG 0,8 Mio.
- Realtech AG - 0,6 Mio.
- Hirsch Servo AG - 0,4 Mio.
Summe 7,6 Mio.
Bezogen auf die RHI-Aktien hat die Masseverwalterin eine Wertentwicklung & Analyseeinschätzung durch Mag. Lintner vornehmen lassen. Das Ergebnis ist, dass die RHI-Aktie im Wesentlichen mit dem ATX-Index sowie dem Bloomberg-Stahl-Index schwankt. Dazu ist zu bemerken, dass die negative Konjunktureinschätzung der letzten Wochen auf das Preisniveau gedrückt hat.
Die jährliche Schwankungsbreite (Volatilität) der RHI-Aktie ist zuletzt auf über 40,7 % p. a. angezogen. Dieses Niveau ist sehr hoch und übersteigt auch die jährliche Volatilität des ATX (28,7 %) deutlich. Ausdruck der hohen Schwankungen sind die Tiefstkurse (€ 16,43) und Höchstkurse (€ 26,47) die RHI heuer erzielt hat.
Aktuelle Analystenmeinungen (Bank Austria und Erste Bank) sehen RHI zwischen € 26,-- und € 32,--.
Die Masseverwalterin hat mit Zustimmung (einstimmiger Beschluss) des Gläubigerausschusses einen Beautycontest mit mehreren Investment-Banken veranstaltet. Als Sieger dieses Beautycontests ist die UniCredit Bank Austria AG hervorgegangen. Diese wird die Masseverwalterin bei ihren Verwertungsbemühungen unterstützen, wobei im Wesentlichen drei Verwertungsmodelle zur Anwendung kommen werden:
- Kapitalmarkttransaktionen,
- Bookbuilding-Verfahren,
- M & A-Prozesse.
Die Masseverwalterin hat einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren für die Verwertung der Aktienpakete vorgesehen, wobei aber die Verwertungsbemühungen bereits eingeleitet wurden. Die Masseverwalterin wird unter Zuhilfenahme der bezeichneten Investmentbank, wie auch des Sachverständigen dafür sorgen, dass die Aktienpakete bestmöglich verwertet werden. Die Masseverwalterin weist aber darauf hin, dass sie es nicht als ihre Aufgabe sieht mit den Aktienpaketen zu spekulieren.
Aufgrund der einschlägigen kapital- und börsenrechtlichen Handlungs- und Publizitätspflichten ist es der Masseverwalterin nicht möglich, Einzelheiten über die geplanten Verwertungsschritte im Rahmen dieses Berichtes zu beschreiben. Wohl aber berichtet die Masseverwalterin laufend den zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitgliedern des Gläubigerausschusses über ihre diesbezüglichen Verwertungsbemühungen.
Verwertung Liegenschaften und Fahrnisse:
Die Masseverwalterin hat vier verschiedene Sachverständige mit der Inventarisierung und Schätzung des gemeinschuldnerischen Liegenschaftsvermögens und der gemeinschuldnerischen Fahrnisse beauftragt. Die betreffenden Gutachten werden in der zweiten Julihälfte vorliegen. Sodann beabsichtigt die Masseverwalterin, die Verwertungsabsicht öffentlich bekannt zu machen und in weiterer Folge Bietersitzungen abzuhalten, welche öffentlich zugänglich sein werden und in deren Rahmen ein höchstmöglicher Verwertungserfolg erzielt werden soll.
Nach wie vor keine Sorge vor Fristversäumnis
Das Konkursgericht hat vorläufig die Frist zur Forderungsanmeldung bis zum
30. September 2010 verlängert. In Absprache mit dem Konkursgericht wird es zu einer weiteren Fristverlängerung kommen. Nochmals weisen wir auf den § 107 der Konkursordnung hin, wonach Sie bis 14 Tage vor der letzt öffentlichen Verhandlung Ihre Forderungen anmelden können.
Sobald Klarheit über das weitere Prozedere der Forderungsanmeldungen besteht, werden wir Sie im Rahmen eines weiteren Anlegerbriefes detailliert informieren.
In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie aber ersuchen, von telefonischen Anfragen bei der Masseverwalterin Abstand zu nehmen, da die Beantwortung von denkbaren 12.500 Anlegeranfragen auf telefonischem Wege unmöglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerhard Brandl Mag. Ernst Malleg
Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer


