Abstimmungsergebnis HV 2009
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes über das Geschäftsjahr 2008 und Bericht des Aufsichtsrates.
- Antrag, den im Jahresabschluss per 31. Dezember 2008 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 3.959.879,73 auf neue Rechnung des Jahres 2009 vorzutragen.
mit einer Mehrheit von 99,9 %
- Antrag auf Entlastung der Mitglieder des VORSTANDES Dr. Wolfgang Auer Welsbach und Maria Auer Welsbach für das Geschäftsjahr 2008
mit einer Mehrheit von 99,9 %
Antrag auf Entlastung der Mitglieder des AUFSICHTSRATES Dipl.-Ing. Rudolf Rheindt, Michael Weinzierl, Dr. Helmut Berger-Kriegler und Dr. Arnulf-Michael Komposch für das Geschäftsjahr 2008
mit einer Mehrheit von 99,9 %
- Antrag, die jährliche Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008 mit 10.000 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden und je 5.000 Euro pro Aufsichtsratsmitglied festzusetzen.
mit einer Mehrheit von 99,9 %
- Antrag, die Mag. Ehrenböck Wirtschaftstreuhand-GmbH in 2620 Neunkirchen, Schwarzottstraße 2a zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.
mit einer Mehrheit von 99,9 % - Antrag auf Änderung der Satzung in den §§ 3, 9, 10 und 18
Änderung § 3
Alter Wortlaut:
Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens ist:
1. die Erbringung folgender Dienstleistungen in Bezug auf Finanzinstrumente, sofern diese Dienstleistungen das Halten von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Instrumenten nicht umfassen, sodass der Erbringer der Dienstleistungen diesbezüglich zu keiner Zeit Schuldner seiner Kunden werden kann (Finanzdienstleistungsgeschäft):
a) die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen;
b) die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag
des Kunden;
c) die Vermittlung von Geschäftsangelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von einem oder mehrerer der in § 1 Abs 1 Z 7 lit b bis f Bankwesengesetz genannten Instrumente;
2. die Investmentberatung und Durchführung von Investmentveranlagungen mit Ausnahme der Tätigkeiten, die Kapitalanlagegesellschaften nach dem Investmentfondsgesetz und Banken nach dem Bankwesengesetz vorbehalten sind;
3. die Beteiligung an Immobiliengeschäften im In- und Ausland;
4. der Handel mit Waren aller Art.
Neuer Wortlaut:
Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens ist:
1. die gewerbliche Vermögensberatung im Sinne des § 94 Z 75 GewO bzw. allfälliger
Nachfolgebestimmungen;
2. die Investmentberatung und Durchführung von Investmentveranlagungen;
3. der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland;
4. der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Liegenschaften und die Beteiligung an Immobiliengeschäften im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens;
5. der Handel mit Waren aller Art.
all dies, mit Ausnahme jener Tätigkeiten, die einer Konzessionspflicht nach dem Bankwesengesetz, dem Investmentfondsgesetz oder dem Wertpapieraufsichtsgesetz unterliegen.
Änderung der Satzung in §9 Abs.1 Satz 1
Alter Wortlaut:
Der Vorstand besteht aus zwei oder drei Mitgliedern.
Neuer Wortlaut:
Der Vorstand besteht aus einem, zwei oder drei Mitgliedern.
Änderung der Satzung in §10 2. Unterabsatz
Alter Wortlaut:
(...)
Die Einräumung der Einzelvertretungsbefugnis an ein Vorstandsmitglied, die Erteilung einer Einzelprokura oder einer Einzelhandlungsvollmacht für den gesamten Geschäftsbereich ist ausgeschlossen
Neuer Wortlaut:
(...)
Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
Änderung der Satzung in §18 Abs. 3 und 4
Alter Wortlaut:
(...)
(3) Besondere Abgaben für Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder trägt die Gesell-schaft.
(4) An Mitglieder des ersten Aufsichtsrates kann nur die Hauptversammlung, die über ihre Entlastung beschließt, für ihre Tätigkeit eine Vergütung bewilligen (§ 98 Abs 2 Aktiengesetz).
Neue Fassung:
Die beiden Absätze werden ersatzlos gestrichen.
Alle Satzungsänderungen mit einer Mehrheit von 99,9 Prozent
