Erklärung 2008 zum Corporate Governance Kodex
Die AvW Invest AG („AvW“) fühlt sich den Grundsätzen der Corporate Governance, wie sie im Österreichischen Corporate Governance Kodex in der aktuell gültigen Fassung festgeschrieben sind (abrufbar unter www.corporate-governance.at), verpflichtet und unterstützt die Zielsetzung, durch mehr Transparenz und einheitliche Grundsätze für die Unternehmensführung das Vertrauen von Investoren in den Kapitalmarkt Österreich zu stärken.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens in einem intensiven und kontinuierlichen Dialog eng zusammen. Die Umsetzung der Regeln und Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex wird regelmäßig evaluiert. Die AvW Invest AG ist sich nicht nur ihrer wirtschaftlichen, sondern auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.
Um den Aktionären ein höchstmögliches Maß an Transparenz zu geben, pflegt die AvW eine offene Kommunikation auf allen Ebenen. So wurden die Kunden bis zum mutmaßlichen Untreue Fall mit einem monatlichen Newsletter informiert und danach mit Hilfe der Homepage, per Newsletter bzw. auf dem Postweg auf dem Laufenden gehalten.
Die Regeln des Kodex gliedern sich in folgende Kategorien:
1. Legal Requirement (L): die Regel beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften
2. Comply or Explain (C): die Regel soll eingehalten werden, eine Abweichung muss erklärt und begründet werden.
3. Recommendation (R): die Regel hat Empfehlungscharakter, die Nichteinhaltung ist weder offen zu legen noch zu begründen.
Die AvW Invest AG verhält sich vollinhaltlich im Sinne des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Die Regeln und Empfehlungen werden eingehalten. Abweichungen werden in der Folge entsprechend erklärt.
Zu den C-Regeln wird Folgendes ausgeführt:
4: Eine Veröffentlichung der Anträge an die Hauptversammlung und aller Unterlagen samt Anträgen und Gegenanträgen von Aktionären auf der Website der Gesellschaft einschließlich der Möglichkeit zum Download erscheint nicht zweckmäßig, da diese Informationen nicht öffentlich, sondern nur aktionärsöffentlich sind. Nach Ansicht der AvW bedeutet dies, dass nur Aktionäre in diese Unterlagen Einblick nehmen dürfen. Auch die antragstellenden Aktionäre haben ein Recht auf Vertraulichkeit.
16: Mitglieder des Vorstandes der AvW sind:
Dr. Wolfgang Auer von Welsbach (Vorsitzender), geboren 1956
Erstbestellung: 19. Juli 1993, Ende der laufenden Funktionsperiode: 22. November 2011
Ressorts: Beteiligungs- und Wertpapiergeschäft, Immobiliengeschäft in Österreich,
Finanzdienstleistungsgeschäft (bis 24.10.2008),Aufsichtsrat in folgenden Gesellschaften:
- Binder & Co AG, Gleisdorf (Aufsichtsratsvorsitzender)
- FGN AG, Hamburg (Aufsichtsratsvorsitzender)
- New Econ AG, Wiesbaden (Aufsichtsratsmitglied)
- S&T AG, Wien (Aufsichtsratsmitglied)
Maria Auer von Welsbach (Vorstandsmitglied), geboren 1966,
Erstbestellung: 23. November 2001, Ende der laufenden Funktionsperiode: 22. November 2011
Ressorts: Beteiligungs- und Wertpapiergeschäft, Finanzdienstleistungsgeschäft (bis 24.10.2008), Immobiliengeschäft in Österreich, IT-Bereich
27 – 30: Die Gesamtbezüge des bis 31. Dezember 2008 bestehenden Vorstandes der AvW beliefen sich im Geschäftsjahr 2008 auf insgesamt EUR 651.144,67. Seit Anfang 2008 besteht der Vorstand aus Dr. Wolfgang Auer von Welsbach (Vorsitzender) und Maria Auer von Welsbach. Die Vergütung des Vorstandes setzt sich aus einem monatlich ausbezahlten Fixgehalt sowie einer ergebnisabhängigen Komponente zusammen. Die erfolgsabhängige Komponente beträgt beim Vorstandsvorsitzenden der AvW Invest AG 5 Prozent und orientiert sich am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT). Das Vorstandsmitglied Maria Auer von Welsbach erhält nur eine Fixvergütung, jedoch keine variable Vergütung.
Aktienoptionen werden den Vorstandsmitgliedern nicht eingeräumt. Weiters gibt es weder spezifische Pensionsregelungen für die Vorstände noch spezielle Ansprüche im Falle der Beendigung der Funktion.
Es besteht eine D&O Versicherung für alle Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates und die AvW Finanzpartner. Die jährliche Prämie beträgt derzeit EUR 26.907,51. Der Deckungsumfang beträgt EUR 1.000.000,-.
34: Der Aufsichtsrat der AvW besteht aus vier Personen. Die AvW hat einen Prüfungsausschuss gebildet. Dem Prüfungsausschuss kommen die in § 92a Abs 4 AktG geregelten Kompetenzen zu. Auf die Einrichtung anderer Ausschüsse wurde verzichtet. Alle Agenden, mit Ausnahme des Prüfungsausschusses, werden vom gesamten Aufsichtsrat erledigt. Eine allfällige Bildung von Ausschüssen ist in der Satzung geregelt.
36: Der Aufsichtsrat der AvW hat im Jahr 2008 sechs Sitzungen abgehalten.
38: Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist bei der AvW nicht vorgesehen. Qualifikation und langjährige Erfahrung gehen vor Altersbeschränkungen.
39: Mitglieder des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates der AvW sind: DI Rudolf Rheindt, Michael Weinzierl und RA Dr. Helmut Berger-Kriegler. Der Prüfungsausschuss hat im Jahr 2008 eine Sitzung abgehalten.
49: Es liegen keine gemäß L-Regel 48 zustimmungspflichtigen Tätigkeiten von Aufsichtsratsmitgliedern für die AvW Invest AG vor.
51: Die Aufwandsentschädigung für den gesamten Aufsichtsrat betrug im Geschäftsjahr 2008 insgesamt EUR 40.000,-. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhielt EUR 15.000,-, der Aufsichtsrat-Stellvertreter erhielt EUR 10.000,-, die anderen zwei Aufsichtsratsmitglieder je 7.500,- Euro.
53 - 55: Alle vier Aufsichtsratsmitglieder der AvW Invest AG erfüllen die Kriterien der Unabhängigkeit vollinhaltlich. Kein Aufsichtsratsmitglied ist Anteilseigner der AvW Invest AG mit mehr als 10 Prozent oder vertritt die Interessen eines solchen Anteilseigners.
59: Der Aufsichtsrat der AvW Invest AG setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Dipl.-Ing. Rudolf RHEINDT, geboren 1940 (Aufsichtsratsvorsitzender)
Erstbestellung: 2. Juni 1993
Ende der laufenden Funktionsperiode: bis zur Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet.
Michael WEINZIERL, geboren 1950 (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)
Erstbestellung: 2. Juni 1993
Ende der laufenden Funktionsperiode: bis zur Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet.
RA Dr. Helmut BERGER-KRIEGLER, geboren 1957
Erstbestellung: 27. April 2004
Ende der laufenden Funktionsperiode: bis zur Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet.
Dr. Arnulf KOMPOSCH, geboren 1955
Erstbestellung: 22. April 2008
ausgeschieden am 28. Februar 2009
Weiters ist Dr. Komposch Aufsichtsratmitglied in folgender Gesellschaft:
- C-QUADRAT Investment AG
60: Die AvW Invest AG verfügt über keinen Betriebsrat. Deshalb gehören dem Aufsichtsrat auch keine Mitglieder der Arbeitnehmervertretung an.
Krumpendorf, im April 2009
